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Erster Allgemeiner Schulabschluss

Um einen ESA-Abschluss zu erreichen, sind mehrere Voraussetzungen zu erfüllen:

  1. Teilnahme an der ESA-Abschlussprüfung. Es handelt sich hierbei um zentrale schriftliche Prüfungen in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch (inklusive eines sprachpraktischen Teils).
  2. Gegebenenfalls mündliche Prüfungen auf Antrag beziehungsweise bei Aussicht auf Verbesserung der Endnote (maximal zwei mündliche Prüfungen).
  3. Bei der Entscheidung über die Zuerkennung des Abschlusses werden die am Ende der letzten Jahrgangsstufe erteilten Noten aller Fächer und Wahlpflichtkurse sowie die Note für die Projektarbeit berücksichtigt. Zudem werden die zuletzt erteilten Noten in den Fächern und Wahlpflichtkursen berücksichtigt, die in der vorletzten Jahrgangsstufe (Klasse 8) letztmalig unterrichtet wurden.

Der Abschluss ist erreicht, wenn maximal einmal die Note 5 und keinmal die Note 6 erteilt wurde.

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