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Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Regelungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Reglungen in ihrer Wirksamkeit davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelungen soll eine Regelung treten, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt.